Gedenken der Verstorbenen

Gedenken

Es gibt mehrere Gelegenheiten, der Verstorbenen zu gedenken.

Die aktuelle Agende schlägt vor, schon während der Trauerfeier anlässlich der Bestattung ein Element des Gedenkens einzufügen.

Die Gemeinde gedenkt ihrer Verstorbenen im Sonntagsgottesdienst nach der Bestattung, indem die Verstorbenen abgekündigt und für sie und ihre Angehörigen gebetet wird. Dazu sind die Angehörigen herzlich eingeladen.

Außerdem lädt unsere Gemeinde zum Gedenken aller Verstorbenen des Kirchenjahres am Ewigkeitssonntag bzw. Totensonntag ein. Dazu erhalten die engsten Angehörigen eine schriftliche Einladung.

Auf Wunsch der Angehörigen und in Absprache mit ihnen können darüber hinaus eine Andacht zum Sechswochengedenken bzw. eine Andacht zum Jahresgedenken gefeiert werden.

 

Bibelworte für die Traueranzeige

Bibel

Die Angehörigen können für eine Traueranzeige und / oder die Beerdigung einen Spruch aussuchen. Eine große Auswahl von Sprüchen gibt es unter der

Rubrik: Trauerspruch.de.

 

Musikauswahl für die Trauerfeier

Orgel

Die Musik bei einer Bestattung sollte die Angehörigen trösten können. Das Gesangbuch enthält einen großen Schatz solcher Lieder bereit. Sollten andere Lieder oder andere Musik von den Angehörigen gewünscht werden, so ist zu bedenken:

  • Kann das Musikstück die Trauernden öffnen für die Botschaft, dass der Tod in Christi Auferstehung seine Macht verloren hat?

  • Ist die Musik im Zusammenhang dieser Bestattung stimmig?

  • Lässt sich die Musik in der Predigt interpretierend aufgreifen?

  • Steht die Musik in einer Verbindung zur oder zum Verstorbenen oder den anwesenden Trauernden?

  • Überfordern sich Angehörige, wenn sie stark emotional besetzte Musikstücke wünschen?

Für die musikalische Gestaltung von Trauergottesdiensten ist die frühzeitige Absprache zwischen Pfarrer oder Pfarrerin und Kirchenmusiker oder Kichenmusikerin unabdingbar.

Gespräche mit den Angehörigen

Der Pfarrer bzw. die Pfarrerin führt mit den Angehörigen vor der Bestattung ein Gespräch. Daran sollten, wenn möglich, die engsten Angehörigen teilnehmen. Es dient der seelsorgerlichen Begleitung der Angehörigen und der Vorbereitung der Bestattung. U.a. wird über die zu lesenden Bibeltexte, die zu singenden Lieder und die zu spielende Musik gesprochen werden.

Auf Wunsch der Angehörigen besuchen der zuständige Pfarrer bzw. die zuständige Pfarrerin diese auch gerne in der Zeit nach der Beerdigung, um sie in ihrer Trauer zu begleiten.

Voraussetzungen

Die kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus, dass die oder der Verstorbene der evangelischen Kirche angehörte.

Ungetaufte und tot geborene Kinder sollen auf Bitte der Eltern kirchlich bestattet werden.

Gehörte die oder der Verstorbene einer anderen christlichen Kirche an, so kann die kirchliche Bestattung nur im Ausnahmefall erfolgen. Zuvor soll versucht werden, mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer der anderen Kirche Kontakt aufzunehmen.

Die kirchliche Bestattung von Verstorbenen, die keiner christlichen Kirche angehörten, kann in Ausnahmefällen geschehen

  1. wenn die ev. Angehörigen den Wunsch nach einer kirchlichen Bestattung geäußert haben und andere Formen des Gedenkens und der kirchlichen Begleitung aus seelsorgerlichen Gründen nicht angemessen sind,
  2. wenn das Verhältnis der Verstorbenen zur Kirche und der Gemeinde, so war, dass eine kirchliche Bestattung zu verantworten ist,
  3. wenn möglich ist, währen der Trauerfeier aufrichtig gegenüber den Verstorbenen und ihrem Verhältnis zur Kirche zu sein, und
  4. wenn die seelsorgerliche Entscheidung vor der Gemeinde verantwortet werden kann.

 

Gottesdienstzeiten

Sonntags

10.00 Uhr in der Christuskirche

An Feiertagen gelten gelegentlich Sonderzeiten.

 
Die Öffnungszeiten der Christuskirche

vom 01.04. bis 31.10

freitags 15 - 17 Uhr
sonntags 15 - 17 Uhr

keine Öffnung vom 27.12. bis 31.03

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Kontakt

Gemeindebüro

Anke Burgard

Burgstraße 11,
59755 Arnsberg

Telefon: 02932 46 25 20
Fax: 02932 / 46 25 85
E-Mail: gemeindebuero.neheim (at) evkirche-so-ar.de